Medizinrecht

LEISTUNGSSPEKTRUM:

  • Behandlungsfehler – sowohl durch den Hausarzt oder einen Facharzt als auch durch eine Klinik
  • Aufklärungsfehler vor, während und nach der Behandlung
  • Geburtsschaden
  • Dokumentationsfehler
  • Erkrankungen aufgrund mangelnder Krankenhaushygiene
  • Organisationsmangel